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Lasst uns den überall und hinreichend diskutierten Blick in die Vergangenheit überspringen, denn wir alle haben wohl durch unsere Regungslosigkeit in den letzten Jahren zumindest einen kleinen Anteil, dass heute alles so ist, wie es ist und die Komplettauflösung von allem, was uns wertvoll ist, droht.

Im Grundgesetz, dessen Umsetzung als Verfassung uns immer wieder von politischen Handlungsträgern versprochen wird, heisst es klar und deutlich in Artikel 21:

“Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit.”

https://dejure.org/gesetze/GG/21.html

Dieser Artikel sagt zwei wichtige Dinge aus:
1. Die politische Willensbildung findet im Volke statt.
2. Die Parteien dürfen daran mitwirken.

Wenn also die großen Parteien, die gar nicht mehr so groß sind, die politische Willensbildung, wie derzeit, monopolisieren, sie die Willensbildung des Volkes gar durch Einschaltung des Verfassungsschutzes zu unterdrücken versuchen und die Regierungsvertreter dazu offen sagen, dass ihnen die Meinung ihrer Wähler und damit des Volkes egal ist, handeln sie offen verfassungswidrig.

Die führende Rolle, die die Menschen diskussionslos den Parteien einräumen, steht den Parteien nach Grundgesetz nicht zu.

Ich habe nun einen Vorschlag entwickelt, wie wir:
1. Eine Plattform für die politische Willensbildung des Volkes schaffen und
2. die Parteien wieder in ihrer reinen Mitwirkungsrolle verwurzeln.

Wenn also eine Alt-Parteienkultur, die sich als freiheitliche demokratische Grundordnung durch die gebetsmühlenartige Aufsage dieser drei Worte zu erhaben fühlt, Volksbefragungen einen größeren Raum einzuräumen, sind heute die technischen Möglichkeiten durch die moderne Telekommunikation für das Volk längst gegeben, dies in die eigene Hand zu nehmen. Diese zu organisieren ist weder verfassungs- noch rechts- oder sittenwidrig.

Punkt 1 – Freiwilligkeit.

Jeder muss die Möglichkeit haben, beispielsweise durch die Installation und anschließende Nutzung einer Abstimm-Smartphone-App zu entscheiden, ob er an der politischen Willensbildung teilhaben will oder nicht. Warum haben wir so etwas noch nicht? Weil Entwicklung und Betrieb Geld kosten.

Punkt 2 – Technik.

Jeder Nutzer der App kann zu jedem Thema seines Entscheidungsbereiches Europa, Bund, Landtag einen eindeutigen Code zugeschickt bekommen, der eine Mehrfachabstimmung unmöglich macht.
Die Fragen werden redaktionell betreut und ohne Suggestionen formuliert.

Punkt 3 – keine Partei.

Jeder Nutzer der App wird als Mitglied der Vernunft-Bewegung (VB) gesehen, die ausdrücklich keine Parteiengründung anstrebt.

Punkt 4 – Datenbank Mandatsinteressenten.

Gleichzeitig baut die VB eine Datenbank mit Mandatsinteressenten für die Parlaments- und Regierungsbildung auf, die sowohl fachliche als auch persönliche Eignung für die verschiedenen Ämter aufweisen. Die Mandatsbewerber müssen parteilos sein.

Punkt 5 – Keine Stimme den Demokratiefeinden.

Die Parteien müssen gezwungen werden, jeden zweiten Listenplatz mit einem Bewerber der VB zu besetzen. Parteien, die sich dagegen verweigern, werden angeprangert und es ergeht die Aufforderung an alle Mitglieder der VB, diesen Parteien aufgrund ihrer fehlenden Demokratiefähigkeit keine Stimmen zu geben.

Punkt 6 – Qualifikation.

Im Zuge von Regierungsbildungen, zum Beispiel Bundesregierung, werden die Parteien angehalten, nur solche Menschen in die Regierungen zu berufen, die nicht bereits in der Legislative gebunden sind und deren Qualifikation mit dem jeweiligen Anforderungen des zu besetzenden Ministerpostens übereinstimmt. Es ist sicherzustellen, dass 51% der neuen Regierungsmitglieder aus der VB kommen. Wird trotzdem kein geeigneter Kandidat innerhalb der Partei gefunden, ist wieder auf die Bewerberdatenbank der VB zuzugreifen, damit keine Ausbildungsabbrecher in Entscheidungspositionen kommen.

Punkt 7 – Arbeitskreise.

Die VB bildet regional Arbeitskreise und trifft sich zu Stammtischen.
Ein Aufbau von Hierarchien durch Wahl von Führungskräften und Vorständen ist nicht vorgesehen.

Punkt 8 – Mandatsausübung.

Die Mandatsträger, die ihren Ursprung in der VB haben, sind verpflichtet, ihr Abstimmverhalten an dem
Befragungsergebnissen der VB-Mitglieder auszurichteten. Eigenen privaten Entscheidungsspielraum haben sie nicht.

Punkt 9 – Beitrag.

Jedes Mitglied der VB entrichtet 10 € Monatsbeitrag, um die Kosten des Systems zu tragen.
Befreiungen sind auf schriftlichen Antrag möglich.
Die VB-Mitglieder erhalten Unterstützung dabei, ihnen bereits zustehende staatliche Leistungen zu beantragen, um ggf, auch den Mitgliedsbeitrag leisten zu können.

Das Ziel der VB besteht darin, zu garantieren, dass mindestens 51% der Mandatsträger und der hohen Beamten der Regierung eine fachrelevante Qualifikation aufweisen, den Bezug zum Volke haben und die Meinung des Volkes der Meinung einer bestimmten Partei vorziehen.
Dabei werden die Abgeordneten, deren Mandat auf die VB zurückzuführen ist, einen Gegenpol zu den derzeit über die Parteien arbeitenden Lobbyisten bilden und deren Einflußmöglichkeiten zurückdrängen.


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