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Der Wechsel, der in der weXeln Genossenschaft zum internen Ausgleich von Verbindlichkeiten genutzt wird, wird in einer traditionellen papiergebundenen und in einer elektronischen Variante auf der Basis einer QR-Code App entstehen.
Solange diese App noch nicht realisiert werden konnte, beschäftigen wir uns mit der papiergebundenen Variante.

Falls Du die folgenden Informationen lieber in Form einer Präsentation vermittelt bekommen möchtest:

Jedes Wort der folgenden Anleitung ist wichtig, notwendig zur Erklärung und durchdacht. Sollte Dir etwas unklar sein, lies den Text bitte wieder und wieder und diskutiere mit den anderen im Telegram weXeln Chat.

Zur Begriffsklärung:
Mit Wechsel wird die gesetzliche, private Zahlungsmöglichkeit entsprechend dem Wechselgesetz bezeichnet.
Hingegen der weXel ist die Einheit des Wertes der eingebrachten menschlichen Schöpfungskraft, wie sie innerhalb der weXeln Genossenschaft verwendet wird. Sie steht in einer ähnlichen Beziehung zum Wert der menschlichen Schöpfungskraft, wie das Kilogramm zum Gewicht eines Metallbrockens steht. Es existiert kein Wechselkurs zwischen dem weXel und einer der anerkannten Giralgeldwährungen, weil der Wert der menschlichen Schöpfungskraft nicht in Giralgeld ausgedrückt werden kann.

Am allerwichtigsten ist: Entscheidend für den Erfolg des Projektes ist nicht die Möglichkeit – zur Erreichung des unbeschränkten Zugangs auf die eigene Schöpfungskraft – den Wechsel zum Ausgleich einer kaufmännischen Verbindlichkeit herausgeben zu können, sondern der absolute Konsens, selbst den Wechsel als privates Zahlungsmittel anzuerkennen. Und nicht nur das, sondern ihn auch zum Ausgleich zu fordern.

Mit dem “Fordern” ist gemeint, dass man in die weXeln Genossenschaft eintritt und dazu übergeht, Dinge und Leistungen die man vielleicht schon heute giralgeldfrei anbietet, um andere zu unterstützen, in Zukunft gegen den Wechsel anbietet. Damit werden wieder neue Mitglieder in die weXeln Genossenschaft einbezogen. Dadurch kann ein großes solidarisches Netzwerk entstehen, in dem nichts anderes als Zahlungsmittel erforderlich ist, als die Signatur des mit der Schöpfungskraft ausgestatteten Menschen. Und ein Netz, in welchem niemand eine Hemmung hat, die Hilfe eines anderen in Anspruch zu nehmen, weil er sich nicht mit Euro “erkenntlich zeigen” kann.

Von einer Mitgliedschaft in der weXeln Genossenschaft solltest Du jedoch Abstand nehmen und auch niemals einen Wechsel herausgeben, wenn Du (1) entweder Deine Schöpfungskraft nicht in die Gemeinschaft einbringen willst oder wenn Du (2) selbst keine Wechsel akzeptierst.

Nun “vergiß” bitte zunächst alles, was Du schon über Regionalwährungen, Tauschringe und weitere solche Modelle gehört hast. Wir haben von diesen Modellen gelernt. Dass sie nie den großen Erfolg für sich verzeichnen konnten, lag an Fehlern und an dem weitverbreiteten Fehlen des Wunsches, tatsächlich von der Nutzung des Mangel verursachenden Giralgeldes ein Stück weit wegzukommen. Du musst Dich von dem geistigen Gefängnis des “Euro” entfernen, um neutral darauf zu schauen.

Die “Beziehung” zwischen Dir und dem Wechsel ist durch zwei Rollen gekennzeichnet:

  1. Du bist in der ehrenvollen Rolle des Herausgebers des Wechsels, wenn Du eine in Anspruch genommene Leistung mit dem Wechsel ausgleichst und somit im kaufmännischen Sinne zum Wechselschuldner wirst. Du bist und bleibst Eigentümer der von Dir herausgegebenen Wechsels. Dein Ziel muss es sein, dass kein von Dir herausgegebener Wechsel unerfüllt bleibt.
  2. Du bist in der nicht weniger ehrenvollen Rolle des Annehmers eines Wechsels, wenn jemand (mit Deiner Zustimmung) Dir gegenüber eine in Anspruch genommene Leistung mit dem Wechsel ausgleicht. Im kaufmännischen Sinne wirst Du damit zum Wechselgläubiger für die Zeit, in der dieser Wechsel sich in Deinem Besitz befindet. Deine Gläubigerrolle endet mit der Erfüllung des Wechsels. Unterscheide dabei zwischen Besitz und Eigentum.

Alles, was jemals mit dem papiergebundenen Wechsel möglich war, ist auch mit diesem Wechsel möglich: Du kannst ihn herausgeben, annehmen, handeln, verschenken, erfüllen.

In der oberhalb dargestellten Form verlässt der Wechsel der weXeln Genossenschaft die Druckerei. Er kann theoretisch auch selbst gedruckt werden, wenn er nur in traditioneller Form als Papierwechsel benutzt werden soll.

Um auch in der elektronischen Form verwendet werden zu können, muss er jedoch in der weXeln Genossenschaft registriert und mit Dir als Herausgeber verknüpft werden.
Dies geschieht durch die Bereitstellung von registrierten Wechsel-Vordrucken durch die weXeln Genossenschaft.
In der zweiten Ausbaustufe des weXeln Marktplatzes ist geplant, dass jedes weXeln Mitglied auf sich registrierte Wechsel-Vordrucke als PDF-Datei anfordern kann, damit dann auch diese Dienstleistung außerhalb des Euro-Raums stattfindet.

Zur Registrierung wird ein eindeutiger QR-Code aufgedruckt, der das Konto dieses Wechsels verkörpert. Beachte, dass jeder Wechsel sein eigenes Konto hat.
Es wird darüber nachgedacht, den Wechsel dabei auch durch Aufdruck des Bezogenen weiter zu “personalisieren”.

Das Konto eines Wechsels entsteht durch die Registrierung (1), bekommt einen Wert durch das Ausfüllen und die Registrierung der Übergabe an den Wechselgläubiger (2), wechselt durch Übergabe auch den Verfügungsberechtigten (3) und erlischt mit der Erfüllung (4a) oder mit der Übertragung des Wertes auf das Mitgliederkonto des Wechselgläubigers (4b).
Die Möglichkeit eines eigenen Kontos für jeden Wechsel ist bei rein papiergebundenen Wechseln, auch denen aus der Vergangenheit des Wechselgeschäfts, nicht möglich und entsteht durch unsere Innovation, die Genossenschaftsmitgliedschaft und die Nutzung der entstehenden App.
Mit der Übertragung des Wertes eines Wechseln erlischt der direkte Erfüllungsanspruch des Wechselgläubigers gegenüber dem Wechselschuldner. Der zahlenmäßige Betrag wird vom Konto des Wechselschuldners unabhängig vom Kontostand abgezogen und dem Konto des Wechselgläubigers gutgeschrieben.
Der QR-Code auf dem papiergebundenen Wechsel als auch der Wechsel selbst wird damit korrekt entwertet.

Im hiesigen Bankensystem ist dies anders: Wenn ich einen Geldschein, zum Beispiel über 100€, zur Bank trage und meinem Konto gutschreiben lassen, dann wird damit der Wert auf dem Geldschein buchstäblich geklont: Zum einen existiert er dann als Guthaben auf Deinem Konto, aus dem heraus Du am Geldautomaten einen neuen 100€-Geldschein ziehen könntest. Zum anderen liegt er aber auch noch im Tresor der Bank und kann anderweitig verwendet werden. Theoretisch hätte der Schein nach der Gutschrift auf dem Konto in den Schredder gesteckt werden müssen, was zugegebenermaßen nicht dem Umweltschutz dient.

Für den Ausgleich des Mitgliederkontos sorgt die eingangs genannte Grundvoraussetzung für die Mitgliedschaft in der weXeln Genossenschaft; die eigene Akzeptanz des Wechsels als Möglichkeit des Ausgleichs von eigenen Forderungen.

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