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Wird die DDR oder eine russische Besatzungszone, ggf. mit einer eigenen Verfassung wieder errichtet, wenn in Russland nun auch noch die Staats-DUMA zustimmt, den 2+4-Vertrag einseitig zu kündigen.

Wir Deutschen sind als Volk vielleicht Weltmeister darin, die Lösung der eigenen Probleme in fremde Hände legen zu wollen. Jedenfalls hoffen wir üblicherweise bei politischen Themen darauf, uns nicht selbst bewegen und kein Gesicht zeigen zu müssen.

Diese Denkweise, kein eigenes Gesicht zeigen zu wollen, worunter ich allgemein das persönlichen Einstehen für eine Sache subsummiere, wurde ja bereits durch die Datenschutzgesetzgebungen innnerhalb der letzten Jahrzehnte antrainiert.
Während vielen Deutschen ab 1989 die Wiedervereinigung nicht schnell genug gehen konnte, verbinden nun viele Hoffnungen mit Nachrichten aus Russland, es müsse in Moskau nur noch die Staats-DUMA zustimmen, dann würde der 2+4-Vertrag einseitig gekündigt werden.


ABER VERGESST ES UND VERSCHWENDET EURE ZEIT NICHT mit infantilen Hoffnungen.


Vor 5 Jahren wurde gehofft, die Amerikaner würden unter Trump einmarschieren. Und jetzt sind’s die Russen.

Ich kann nur sagen, politische Veränderungen in Deutschland, die sich aus einer solchen Kündigung ergeben könnten, werden nicht eintreten.
Gleichwohl wäre eine solche Kündigung eine starke diplomatische Note, die man international nicht unbeachtet lassen könnte und die zumindest eine internationale Untersuchung, mit welchem Ergebnis auch immer, auslösen könnte, ob die anderen Vertragspartner gegen die Regelungen des 2+4-Vertrages verstoßen. Russland hat ja durchaus seine Gründe.

Keine Kündigungsklausel

Dabei ist zunächst einmal zu beachten, dass der 2+4-Vertrag keine ausdrückliche Kündigungsklausel für die einseitige Kündigung einer Vertragspartei vorsieht, also ist so eine Kündigung zunächst einmal nicht möglich. Und schon gar nicht enthält der Vertrag Festlegungen, was im Falle einer Kündigung zu geschehen hat. Zum Beispiel in Bezug auf Wiedererrichtung der Besatzung oder dem Wiederinkrafttreten von Territorialansprüchen ursprünglich treuhänderisch verwalteter Gebiete der Deutschen.

Wiener Vertragsrechtskonvention

Einen Rahmen für eine Vertragskündigung könnte nur die Wiener Vertragsrechtskonvention von 1969 bieten die den Umgang mit der Verletzung von völkerrechtlichen Verträgen definiert.
Nach Artikel 60 der Konvention kann eine Vertragspartei den Vertrag beenden oder suspendieren, wenn eine andere Partei eine wesentliche Vertragsverletzung begeht. Eine wesentliche Verletzung ist definiert als:

  • Eine Ablehnung des Vertrags, die nicht durch den Vertrag selbst oder durch das Völkerrecht gerechtfertigt ist, oder
  • Eine Verletzung einer Bestimmung, die für die Zielsetzung des Vertrags von grundlegender Bedeutung ist.

Russland müsste gegenüber den internationalen Staatsgemeinschaft den Nachweis erbringen, dass die anderen Vertragsparteien oder eine davon den Vertrag in einer Weise verletzt haben, die eine Fortsetzung des Vertrages unzumutbar machen.

Internationale Reaktionen

Dazu müsste Russland den internationalen Gerichtshof oder ein anderes, geeignetes internationales Schiedsgericht anrufen, um eine formale Feststellung der Vertragsverletzung zu erhalten. Es ist unüblich, dass Staaten einseitig Verträge kündigen, ohne ein solches Verfahren zu durchlaufen.

Und dass Russland eine solche Feststellung erhalten würde, während die “westliche Welt” der Meinung ist, Russland würde einen Angriffskrieg gegen die Ukraine führen, kann man wohl vergessen, zumal die anderen Parteien wohl auch einer solchen Behauptung widersprechen und deshalb die Kündigung nicht anerkennen würden.

Einmarsch denkbar?

Keinesfalls könnte Russland, gar mit militärischer Gewalt, territoriale Besetzungsansprüche aufgrund einer solchen Vertragskündigung geltend machen.

Anders als in einigen ukrainischen Gebieten ist immerhin die Sicherheit der Russisch-Stämmigen in Deutschland nicht mehr gefährdet, als die der Deutschen selbst, wie etwa die “Spezialoperation des russischen Militärs in Teilen der Ukraine begründet wurde”, als sie ausbrach.

Aber Russland könnte, wie unangenehm, (erneut) Deutschland einen vollwertigen Friedensvertrag anbieten, was vielleicht ein Nachdenken der Deutschen und einen gewissen, leichten Handlungszwang bei anderen früheren Kriegsgegnern auslösen könnte. Aber erst einmal wäre es für die deutsche Politadministration unangenehm, das totgeschwiegene Thema Friedensvertrag erneut auf dem Tisch zu haben, denn streng genommen steht Deutschland noch mit der Sowjetunion, deren Rechte Russland wahrnimmt, im Krieg.

Dies wäre für die BRD-Partei- und Staatsführung allenfalls ärgerlich, gerade weil in Bezug auf die Souveränität Deutschlands und die Nachkriegsordnung von allen Parteien und in den öffentlichen Medien gelogen wird, dass sich buchstäblich “die Balken biegen”.

Man kann also davon ausgehen, dass außer diplomatischer Spannungen, die derzeit kaum noch stärker werden können, kurzfristig einfach nichts geschieht.

Jede Spekulation aus patriotischen Kreisen in Deutschland, man könne es sich auf dem Sofa mit Cola und Popkorn gemütlich machen und auf den Ausgang warten, entbehrt jeder Grundlage. Es wird den Deutschen nichts geschenkt. Was die Deutschen wollen, müssen die Deutschen selbst umsetzen. Ein Herausreden mit einer immer wieder behaupteten amerikanischen (Weiter-)Besatzung löst keine Probleme. Denn selbst wenn es so wäre, wäre wohl kaum mit einer militärischen Aktion der Amerikaner gegen Deutschland zu rechnen.

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